Sachverständigenleistungen

Zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs Ihrer Anlagen und Systeme, stehen wir Ihnen gern in allen Projektphasen zur Seite.

Mit eigenen DVGW-zertifizierten Sachverständigen begleiten wir Ihre Vorhaben von der Planung bis zur Inbetriebnahme sowie den wiederkehrenden Überprüfungen.

Unsere Sachverständige haben die DVGW-Zulassung der Fachgruppe III sowie die behördliche Zulassung nach der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHdrLtgV). Damit garantieren wir unseren Kunden die Abnahme gemäß dem aktuell gültigen Regelwerk und dem Stand der Technik.

Konkret bieten wir Ihnen:

  • Prüfungen nach DVGW-Arbeitsblatt G491, G492, G498
  • Errichtung von Durchleitungs- und Druckbehälter
  • Sachverständigenleistungen 16 bar nach GasHDrLtgV § 11
  • Gutachterliche Äußerung nach § 5 GasHDrLtgV für GDRM-Anlagen
  • Vorab- u. Schlussbescheinigungen nach § 6 GasHDrLtgV für GDRM-Anlagen
  • Anhörungen nach § 8 GasHDrLtgV für GDRM-Anlagen
  • Unterstützung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach GasHDrLtgV
  • Abnahme der gastechnischen Anlage bei Umstellung auf Wasserstoff

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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